Krypto-Steuern auf Bitpanda: Hier bist du richtig
Krypto-Steuern zu erledigen kann überwältigend sein. Die Regeln sind oft unklar, und offizielle Informationen beantworten nicht alle wichtigen Fragen.
Gleichzeitig erhält das Finanzamt immer mehr Zugriff auf Daten von Krypto-Börsen – einschließlich Plattformen wie Bitpanda. Eine wachsende Zahl von Börsen ist verpflichtet, Informationen zu deinen Transaktionen zu teilen.
Genau dafür gibt es Divly. Wir haben ein Tool entwickelt, das dich Schritt für Schritt durch die Steuererklärung führt – vollständig im Einklang mit den lokalen Vorschriften, ohne Stress und Unsicherheit. In diesem Leitfaden zeigen wir dir genau, wie du deine Transaktionen von Bitpanda richtig angibst.
Muss ich bei Bitpanda steuern zahlen?
Ja, der Handel mit Bitpanda ist in Deutschland steuerpflichtig. Gewinne müssen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz (0%-45%) versteuert werden. Gewinne bleiben steuerfrei, wenn sie unter der Freigrenze von 600€ pro Jahr liegen oder nach einer Haltefrist von einem Jahr realisiert werden.
Steuerpflichtige Transaktionen bei Bitpanda
- Verkauf und Handel von Kryptowährungen: Verkauft oder tauscht du Kryptowährungen, sei es gegen Fiat-Währungen, zur Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen oder von Krypto zu Krypto, musst du Steuern auf die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis zahlen.
- Einnahmen aus Staking und Zinsen: Einkünfte aus Staking und Lending gelten als "Sonstige Einkünfte" (§ 22 EStG) und werden zum Zeitpunkt des Erhalts mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Steuerfreie Situationen bei Bitpanda
- Gewinne unter der Freigrenze: Für das aktuelle Steuerjahr beträgt die Freigrenze 1.000 €, während sie für Steuerjahre 2023 und früher bei 600 € liegt. Bleiben deine gesamten Gewinne unterhalb dieser Freigrenze, musst du keine Steuern zahlen. Überschreitest du jedoch die Freigrenze, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig – nicht nur der übersteigende Betrag.
- Erste 256 Euro aus Staking und Lending: Die ersten 256 Euro, die du durch Staking und Lending verdienst, sind steuerfrei.
- Übertragungen zwischen eigenen Konten: Das Verschieben von Kryptowährungen zwischen deinen eigenen Wallets oder Börsenkonten ist steuerfrei.
- Verkauf von Kryptowährungen nach einer Haltefrist von über einem Jahr: Hältst du deine Kryptowährungen länger als ein Jahr, sind die daraus resultierenden Verkäufe steuerfrei.

Was muss ich in meiner Steuererklärung für Bitpanda angeben?
Bevor du deine Anlage SO ausfüllst, benötigst du alle relevanten Informationen, die das Finanzamt verlangt. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Krypto-Einkommen
Einkünfte aus Staking oder Lending müssen angegeben werden. Notiere den Marktwert zum Zeitpunkt, an dem du die neue Kryptowährung erhalten hast.
Verkaufspreise
Gib die gesamten Verkaufspreise aller Kryptowährungen an, die du weniger als ein Jahr gehalten hast.
Anschaffungskosten
Erfasse die Kaufpreise aller Kryptowährungen, die du innerhalb eines Jahres nach dem Kauf wieder verkauft oder getauscht hast.
Divly kann all diese Informationen automatisch für dich ermitteln, sobald du deine Bitpanda-Transaktionshistorie bei Divly hochgeladen hast.
Berechnungen selbst durchführen
Wenn du die Berechnungen selbst durchführen möchtest, ist das machbar, besonders wenn du nur wenige Transaktionen hast. Bei vielen Transaktionen kann es jedoch schwierig werden, den Überblick zu behalten, welche Kryptowährung du genau verkaufst, vor allem wenn du sie über mehrere Käufe hinweg erworben hast.
Das Bundesfinanzministerium hat klargestellt, dass du Preisinformationen von Coinmarketcap oder anderen webbasierten Preisverfolgern nutzen kannst, um die nötigen Preisinformationen zu erhalten. Das kann die Berechnungen erheblich vereinfachen.
So exportierst du deinen Bitpanda-Transaktionshistorie
Du kannst entweder eine CSV-Datei mit deinem Transaktionshistorie herunterladen oder Divly deinen Transaktionshistorie über die Bitpanda API zur Verfügung stellen. Weitere Informationen findest du unten.
Automatic import
Mithilfe der Bitpanda-API kannst du deine Bitpanda-Transaktionen automatisch importieren. Bitpandas API ist schreibgeschützt und versorgt Divly mit Informationen über deine Transaktionen und deinen Kontostand.
Schritt-für-Schritt-Anleitung:
- Melde dich bei Bitpanda an.
- Klicke im Dashboard auf dein Kontosymbol, damit das Dropdown-Menü angezeigt wird.
- Klicke im Untermenü auf den Reiter API.
- Erstelle eine API, indem du sie "Divly" nennst und Trading, Transaktion und Guthaben auswählst.
- Klicke dann auf Neuen API-Key generieren. Bitpanda schickt dir eine Bestätigungsmail an deine E-Mail-Adresse.
- Nachdem der API-Key generiert wurde, kopierst du den API-Key und fügst ihn in Divly ein, um deinen Steuerbericht zu erstellen.
File import
Der Import von Bitpanda-Transaktionen in Divly erfolgt durch Herunterladen und Importieren einer CSV-Datei. Achte darauf, dass du immer die aktuellste CSV-Datei herunterlädst, wenn du die neuesten Transaktionen aufnehmen willst.
Schritt-für-Schritt-Anleitung:
- Melde dich bei Bitpanda an.
- Klicke auf das Kontosymbol in der oberen rechten Ecke und wähle Verlauf.
- Klicke auf Exportieren und die CSV-Datei wird heruntergeladen.
- Ziehe die CSV-Datei dorthin, wo "Upload CSV" steht. Divly wird die Transaktionen importieren.''
Wie gebe ich meine Krypto-Transaktionen auf Bitpanda in meiner Steuererklärung an?
Um deine Kryptowährungen korrekt in der Steuererklärung anzugeben, musst du die Anlage SO ausfüllen.

In der Anlage SO musst du deine Einkünfte aus Mining, Staking, Lending oder Airdrops angeben. Wenn du solche Einkünfte hattest, setze eine 1 in Zeile 162.
- Zeile 11: Trage die Art deines Einkommens ein. Falls du verschiedene Einkommensarten hast, kannst du auf deinen Divly-Bericht verweisen und diesen als Anhang beifügen.
- Zeilen 12 & 13: Ergänze weitere relevante Einkünfte, falls vorhanden.
- Zeile 14: Summiere dein Einkommen aus den Zeilen 11 bis 13.
- Zeile 15: Melde alle einkommensbezogenen Ausgaben (Werbungskosten).
- Zeile 16: Gib dein Einkommen nach Abzug der Ausgaben an (Zeile 14 - Zeile 15).

Auf der zweiten Seite der Anlage SO musst du deine Krypto-Verkäufe und -Trades eintragen.
- Zeile 108: Wenn du Einkommen aus dem Verkauf oder Handel von Kryptowährungen erzielt hast, setze eine 1.
- Zeile 42: Gib "Kryptowährung" oder den spezifischen Namen der gehandelten Kryptowährung an.
- Zeile 43: Trage das Kauf- und Verkaufsdatum ein. Bei mehreren Transaktionen im Jahr kannst du das Start- und Enddatum des Jahres (01.01.202X bis 31.12.202X) angeben.
- Zeile 44: Trage die gesamten Verkaufspreise aller im Jahr verkauften/gehandelten Kryptowährungen ein.
- Zeile 45: Erfasse die gesamten Kaufpreise aller im Jahr verkauften/gehandelten Kryptowährungen.
- Zeile 46: Trage alle einkommensbezogenen Ausgaben (Werbungskosten) ein. Wenn du Divly für deine Steuern verwendest, sind diese bereits in den in Zeile 45 eingetragenen Anschaffungskosten enthalten .
- Zeile 47: Berechne deinen Gesamtgewinn oder -verlust (Zeile 44 - Zeile 45 - Zeile 46).
Summiere den Wert in Zeile 47 mit allen anderen Einkünften in Zeile 53 und trage das Ergebnis in Zeile 54 ein.
Divly & Bitpanda: Die Wahl für Deutschland
Divly ist speziell für Deutschland entwickelt – mit Fokus auf höchste Genauigkeit. Anders als generische Tools erstellen wir automatisch den konformen, lokalisierten Steuerbericht, den du für das BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) brauchst.
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Direkter Bitpanda-Import: Schneller Import deiner Bitpanda-Transaktionen, der sich nahtlos mit deinen anderen Wallets/Konten kombiniert.
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Genauigkeit der Berechnungen: Präzise Steuerberechnung mit Gewinn/Verlust und der richtigen Bewertungsmethode (z. B. FIFO).
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100% Deutschland: Einfacher Download der Berichte für Anlage SO, Anlage KAP, Anlage N, Anlage G und Anlage Sonderausgaben – inklusive Anleitung, wie du sie beim BZSt erklärst.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Bitpanda und Steuern
Bitpanda behält derzeit automatisch Kryptosteuern für Bürger in Österreich ein und führt diese ab, tut dies jedoch noch nicht für seine deutschen Nutzer.
In Deutschland bist du selbst dafür verantwortlich, deine Gewinne in der Steuererklärung anzugeben.
Ja, Bitpanda darf in Deutschland tätig sein. Im November 2022 erhielt Bitpanda von der deutschen Aufsichtsbehörde BaFin eine Lizenz, die es dem Unternehmen erlaubt, in Deutschland tätig zu sein.
Diese Lizenz erlaubt es Bitpanda, Kryptowährungen für seine Nutzer zu verwahren und zu handeln. Darüber hinaus bedeutet dies, dass die BaFin bei Streitigkeiten als offizielle Verbraucherschlichtungsstelle fungieren kann.
Ja, das Finanzamt kann Informationen über deine Transaktionen erhalten. Ab Januar 2026 müssen Kryptobörsen wie Bitpanda, die in der EU tätig sind, Kundendaten an die Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten weitergeben.
Diese Regelung (DAC-8-Richtlinie) soll für mehr Transparenz im Kryptomarkt sorgen. Das bedeutet, dass deine Transaktionen und Kontostände bei Bitpanda nicht mehr geheim bleiben können. Daher ist es wichtig, dass du deine Krypto-Transaktionen korrekt angibst.
Wenn du deine Kryptowährungen nicht versteuerst und deine Steuererklärung zu spät abgibst, kann das in Deutschland zu Strafen führen.
Das Finanzamt kann Säumniszuschläge verlangen. Die Zuschläge betragen 0,25 % pro Monat auf die Differenz zwischen festgesetzter Steuer und Vorauszahlungen, mindestens aber 25 Euro pro Monat.
Ja, in Deutschland kannst du Steuern für vergangene Jahre nachträglich einreichen.
Auch wenn du ursprünglich keine Steuererklärung abgeben musstest, hast du bis zu vier Jahre Zeit, um dies nachzuholen (Antragsveranlagung). Das bedeutet, dass du Steuererklärungen für die letzten vier Jahre einreichen und eventuell zu viel gezahlte Steuern zurückfordern kannst.
Hinweis: Die hier bereitgestellten steuerbezogenen Informationen sind keine Steuerberatung, Finanzberatung, Buchhaltungsberatung oder Rechtsberatung und können nicht zur Vermeidung von Steuerstrafen verwendet werden. Du solltest die Beratung eines Steuerfachmanns bezüglich deiner spezifischen Umstände suchen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. Alle hierin enthaltenen Informationen sind unsere Meinung und keine Feststellung von Fakten.